Kosten

Versprochen: Der erste Kontakt mit uns ist für Sie garantiert kostenfrei und unverbindlich.

Ratschläge sind kostenlos.

Telefonische und mündliche Auskünfte haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Das nagende Gefühl und die Ungewissheit, dass bei dem eigenen Gebäude Ungereimtheiten wie Mängel oder Schäden vorhanden sind, können kurzfristig ohne viel Kosten beseitigt werden.

Eine erste Besichtigung durch den Sachverständigen ist da dienlich.

Die Einschätzung eines Mangels/Schadens oder die Entscheidungsfindung, ob weitere Maßnahmen, rechtlich oder dinglich, zu treffen sind, werden während und nach der Besichtigung vom Sachverständigen getroffen.

Für einen Erstbesuch zur Schadensbesichtigung/Begutachtung mit

  • Anfahrt des Sachverständigen zum Objekt
  • eine ca. einstündige Anwesenheit vor Ort
  • mündliche Stellungnahme mit erster Wertung
  • Einsatz von Messgeräten, die für eine erste Schadensfeststellung ohne zerstörende Untersuchung üblich sind
  • Abfahrt des Sachverständigen vom Objekt

zahlen Sie lediglich eine Pauschale von

EUR 180,00

zuzüglich PKW-Kosten (1,00 EUR/gefahrenem km zum Objekt) und die Mehrwertsteuer.

Aus meiner Erfahrung reicht oft der vor beschriebene Besuch. Bei Bedarf werden die Kosten für schriftliche Ausarbeitungen/Gutachten und weitere Untersuchungsmaßnahmen im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt.

Der Erstbesuch verpflichtet nicht zur weitern Beauftragung des Sachverständigen.

Ab der zweiten Stunde beim Erstbesuch, den nachfolgenden Besuchen für die Anwesenheit am Objekt und für evtl. Ausarbeitungen im Büro des Sachverständigen reduziert sich die Vergütung.